Revisionssicherheit
Der Begriff Revisionssicherheit wird in Zusammenhang mit elektronischen Archivsystemen verwendet. Im Vertragsmanagement nutzen Unternehmen revisionssichere Archive, um Dokumente so aufzubewahren, dass steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorgaben erfüllt sind.
Revisionssichere Archive stellen sicher dass:
- Inhalte unverändert und fälschungssicher gespeichert werden
- Inhalte über Recherche auffindbar sind
- Sämtliche Versionen und Änderungen an Inhalten nachvollziehbar sind
Die Vorgaben für ein revisionssicheres Archiv definieren unter anderem folgende Vorschriften: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die EU-DSGVO (GoBS und GDPdU sind heute zusammengefasst in den GoBD).