Glossar zu den otris Fachlösungen

EU-DSGVO

Durch die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) vereinheitlicht die Europäische Union die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO anzuwenden. Die EU-DSGVO löst in Deutschland das Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) ab.

Was sind die Hauptunterschiede zwischen EU-DSGVO und BDSG?

Neben veränderten Begriffsdefinitionen gibt es weitreichende inhaltliche Unterschiede zwischen EU-DSGVO und BDSG. Folgende Themenbereiche sind unter anderem betroffen:

  • Datenverarbeitung zu anderen Zwecken als den ursprünglichen Erhebungszwecken
  • Anforderungen an die informierte, freiwillige Einwilligung
  • Anforderungen an den Widerruf der Einwilligung
  • Das Kopplungsverbot
  • Informations- und Auskunftspflichten
  • Portabilitätsverpflichtung für Daten
  • Löschpflicht
  • Widerspruchsrecht
  • Auftragsverarbeitund
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Meldepflicht bei Datenpannen
  • Die Höhe von Geldbußen bei Verstößen

Um die neuen Anforderungen der EU-DSGVO zu erfüllen, entsteht für viele Unternehmen ein erhöhter Dokumentationsaufwand. Datenschutzmanagement-Software hilft bei der Dokumentation und Bewertung datenschutzrelevanter Prozesse sowie bei Zuordnung und Nachverfolgung von Verbesserungsmaßnahmen.

Ähnliche Begriffe

Datenschutz-Grundverordnung