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Fachlösung | compliance SUITE

Hinweisgebersystem-
Software

Anonym & vertraulich
Fristen & Eskalationen steuern
Rechtskonforme Dokumentation
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Hinweisgebersystem-Software: sicher melden, strukturiert bearbeiten, rechtskonform nachweisen

Unsere Hinweisgebersystem-Software unterstützt Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen, Hinweise sicher, anonym und strukturiert entgegenzunehmen, rechtskonform zu prüfen und nachweisbar zu bearbeiten. Workflows, Rollen und Fristen sorgen für transparente Abläufe. Die revisionssichere Dokumentation liefert belastbare Nachweise – für interne Audits sowie zur Erfüllung der Anforderungen nach HinSchG und EU-Richtlinie.

Anonyme oder nicht-anonyme Meldungen entgegennehmen – mit gesichertem Rückmeldekanal.

Fristen, Zuständigkeiten und Eskalationen steuern – Bearbeitung termintreu halten.

Revisionssicher dokumentieren – vollständige Historie, Protokolle und Nachweise.

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Digitale Meldeplattform - otris Hinweisgebersystem
Case Management - otris Hinweisgebersystem
Reporting - otris Hinweisgebersystem Case Management

Merkmale, die unsere Hinweisgebersystem-Software auszeichnen

otris ist ein etablierter Anbieter von Compliance-Software. Unsere Lösungen verbinden einfache Bedienung mit hohen Standards bei Datenschutz und Datensicherheit. Un­ter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Vorgaben lassen sich ohne großen Aufwand abbilden.

otris compliance SUITE - Datensicherheit
Sicherheit

Unser Hinweisgebersystem setzt auf hohe Si­cher­heits­stan­dards: Betrieb in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, Verschlüsselung nach Stand der Technik sowie rollenbasierte Zugriffe mit Protokollierung. Regelmäßige Si­cher­heits­über­prü­fun­gen und Penetrationstests ergänzen das Schutzkonzept.

otris compliance SUITE - Icon Flexibel und anpassbar
Anpassbarkeit

Die Lösung ist sofort einsatzbereit und zugleich flexibel konfigurierbar. Meldeformulare, Workflows und Case-Management lassen sich an Ihre Prozesse anpassen; Schnittstellen und SSO ermöglichen die Integration in bestehende Systeme. So bilden Sie Ihre Governance ohne Medienbrüche ab.

otris compliance SUITE - Reporting
Dashboard & Reports

Ein integriertes Dashboard liefert Echtzeit-Kennzahlen für Steuerung und Compliance-Reporting. Reports und grafische Auswertungen (z. B. nach Thema, Status, Fristen oder Or­ga­ni­sa­ti­ons­ein­heit) schaffen Transparenz und sind bei Bedarf exportfähig. Die Historie bleibt revisionsfest nachvollziehbar.

„Die Implementierung ging wirklich schnell und problemlos. Die Zusammenarbeit mit otris ist unkompliziert und pflegeleicht.“

Michael Meyer-Schwickerath
Syndikusanwalt und Com­pli­ance­be­auf­trag­ter in der KÖTTER Unternehmensgruppe

Welche Edition unserer Hinweisgeber-Software passt zu Ihren Anforderungen?

Alle Editionen erfüllen die gleichen hohen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz. Welche Variante geeignet ist, hängt u. a. von Unternehmensgröße, Hinweisaufkommen und Struktur ab. Wir beraten Sie gerne persönlich.

STANDARD

Vorfälle sicher dokumentieren und workflowgestützt bearbeiten. Mehrsprachige Formulare. Meldeformular flexibel konfigurierbar. Fristen- und Benutzermanagement. 2-Faktor-Authentifizierung. Datenschutzkonform.

  • Casemanagement und Meldeplattform​
  • Schnell startbereit​
  • Geringer interner IT-Aufwand
  • Keine hohen An­fangs­in­ves­ti­tio­nen

ab
299 € / Monat (SaaS)

Die otris software AG wird alle hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit der Da­ten­schutz­er­klä­rung verwenden.

ENTERPRISE

Erweiterter Funktionsumfang für größere Organisationen. Flexible Anpassung von Be­ar­bei­tungs­pro­zes­sen, Be­rech­ti­gungs­mo­del­len und Fallakten.

Zusätzlich zu STANDARD

  • Mandantenfähig, konzernweit steuerbar
  • Konfiguration bestehender Mappen​
  • Azure-AD-Kopplung, inkl. SSO​
  • Mehrere Meldeplattformen (URLs) möglich

ab
499 € / Monat (SaaS)

Die otris software AG wird alle hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit der Da­ten­schutz­er­klä­rung verwenden.

ENTERPRISE plus

Maximaler Funktionsumfang für die Integration in Un­ter­neh­mens­pro­zes­se. Individualisierbar hinsichtlich Anforderungen und Schnittstellen.

Zusätzlich zu ENTERPRISE

  • Integration kundenspezifischer Schnittstellen​
  • Konfiguration weiterer Workflows​
  • Ergänzung von Mappentypen

Auf Anfrage
/ Monat

Die otris software AG wird alle hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit der Da­ten­schutz­er­klä­rung verwenden.

Anonyme Kommunikation und effiziente Fallbearbeitung

Welchen Nutzen hat ein digitales Hinweisgebersystem?

Ohne interne und externe Hinweise lassen sich Missstände oft nur schwer und spät erkennen. Gleichzeitig zögern potenzielle Hinweisgebende aus Sorge vor Nachteilen, eine Meldung abzugeben. Das otris Hinweisgebersystem schafft Vertrauen: Es ermöglicht anonyme Kommunikation über einen gesicherten Rückmeldekanal, schützt die Identität und wahrt die Vertraulichkeit der Meldung.

Hinweise helfen

Regelverstöße einzelner Mitarbeitender oder externer Partner können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Frühe Hinweise – intern oder extern abgegeben – unterstützen eine rechtzeitige Schadensbegrenzung, erleichtern Nachweise und fördern Prävention. Aus erkannten Fällen kann die Organisation lernen: Prozesse, Zuständigkeiten und Kontrollen werden gezielt weiterentwickelt. Die Motivation zur internen Meldung ist daher ein wichtiger Baustein einer wirksamen Compliance-Strategie.

Motivation stärken

Viele Hinweisgebende fürchten Reputationsschäden oder berufliche Nachteile. Sichere, anonyme Meldewege reduzieren diese Hürden deutlich. Das otris Hinweisgebersystem bietet einen pseudonymen Dialog und lässt Hinweisgebenden die freie Wahl, ihre Identität offenzulegen oder anonym zu bleiben. Vertraulichkeit, rollenbasierte Sichtbarkeit und dokumentierte Prozessschritte erhöhen das Vertrauen – und unterstützen zugleich Vorgaben aus HinSchG und EU-Richtlinie, inklusive des Schutzes vor Repressalien im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

„Wir sind mit der Betreuung durch die otris software AG äußerst zufrieden. Unsere Ansprechpartner sind jederzeit erreichbar und Änderungswünsche werden kompetent und schnell umgesetzt.“

Dr. Monika Glogger
Rechtsanwältin (Syn­di­kus­rechts­an­wäl­tin) und Compliance Officer GROB-Werke GmbH & Co. KG

Weitere Einsatzszenarien für Ihre Hinweisgebersystem-Software

Nutzen Sie das System – über das HinSchG hinaus – auch für strukturierte Beschwerdewege in Lieferkette, Verwaltung und In­ter­es­sen­ver­tre­tun­gen.

Be­schwer­de­ma­nage­ment in der Lieferkette (LkSG/CSDDD)

Hinweise zu Verstößen gegen Compliance-, Nachhaltigkeits- oder Qua­li­täts­an­for­de­run­gen entlang der Lieferkette sicher erfassen, beurteilen und maßnahmenbasiert bearbeiten – mit transparenter Nachweisführung.

  • Erfassung: Meldungsart, Lieferant/Standort, Produkt/Charge, Schweregrad, Dokumente
  • Workflow: Abstrakte/konkrete Risikoanalyse, Fristen/Eskalationen, Ver­ant­wort­lich­kei­ten, Wirk­sam­keits­kon­trol­le
  • Nachweise: vollständige Historie, Maßnahmenstatus, Auswertungen (Trend, Ursprung)

Weiterführend: Rat­geber Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG)
Weiterführend: Rat­geber CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Behörden & Ministerien – unterschiedliche Meldungsarten

Meldungen rechtskonform entgegennehmen, zuordnen und auswerten (intern/extern) – mehrsprachig, mit pseudonymisierter Rückmeldekanal und integriert in bestehende Prozesse.

  • Erfassung: Meldewege, Kategorien, Zuständigkeiten nach Or­ga­ni­sa­ti­ons­ein­heit
  • Workflow: standardisierte Prüfschritte, Vier-Augen-Prinzip, Wiedervorlagen
  • Nachweise: Protokolle, Berichte für Gremien/Revision, Export für Statistikstellen

Weiterführend: Rat­geber Compliance-Organisation

Beschwerden für In­ter­es­sen­ver­tre­tun­gen

Anliegen z. B. von Schwerbehinderten-, Frauen-/Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten vertraulich entgegennehmen und strukturiert bearbeiten – mit rollengerechter Sicht auf sensible Inhalte.

  • Erfassung: Thema, Betroffenengruppe, Ereignis/Ort, Belege
  • Workflow: gesicherter Dialog (anonym/pseudonym), Fristen, Maßnahmen, Eskalationen
  • Nachweise: dokumentierte Schritte, Entscheidungen, Berichte für interne Stellen

Events

Live-Webcasts | Anmelden und kostenlos teilnehmen!

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Webcast | Hinweisgebersystem

Webcast | Hinweisgebersystem – Hinweise melden, Vorfälle managen mit otris software

Termine: 21.04. | 19.05. | 16.06.
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Webcast | Richt­li­ni­en­ma­nage­ment

Webcast | Richtlinien erstellen und verteilen mit otris software

Termine: 14.05. | 11.06.
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Webcast | Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment

Webcast | Praxisorientierter LkSG-Prozess mit otris software

Termine: 14.05. | 11.06.
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Optimieren Sie Ihre Compliance mit dem otris-Hinweisgebersystem

Um ein Hinweisgebersystem gesetzeskonform zu betreiben, muss Vertraulichkeit gewahrt sein und die Identität der hinweisgebenden Person darf nicht offengelegt werden. Auf technischer Ebene unterstützt die otris-Meldeplattform den Schutz durch betrieblich getrennten Cloud-Betrieb in Deutschland (otris systems) und verschlüsselte Kommunikation.

Meldeplattform

Je vertrauenswürdiger der Meldeweg, desto eher teilen Hinweisgebende Informationen. Über die otris-Meldeplattform werden Nachrichten hochverschlüsselt an den Empfänger übermittelt. Die Anonymität kann gewahrt bleiben – unabhängig davon, ob der Hinweis intern oder extern abgegeben wird. Per automatisch generierter ID ist ein pseudonymisierter Rückmeldekanal möglich.

Die Meldeplattform wird in der Cloud in Deutschland von der otris systems GmbH betrieben und unterstützt den Identitätsschutz technisch. Sämtliche Inhalte zwischen Hinweisgebenden und Empfängern werden verschlüsselt übertragen. Neben Vertraulichkeit und Sicherheit richtet sich das otris Hinweisgebersystem (otris whistleblower) nach den rechtlichen Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit.

Das System unterstützt zudem Einsatzszenarien über das HinSchG hinaus, etwa als Be­schwer­de­ma­nage­ment nach LkSG/CSDDD-Vorgaben.

Zusätzlich unterstützt die Lösung Sprachmeldungen sowie die strukturierte Erfassung von Hinweisen aus weiteren Kanälen (z. B. Brief, Telefon, E-Mail). Alle Eingänge werden der Fallakte zugeordnet, dokumentiert und revisionssicher nachverfolgt.

Case-Management

Ergänzend zur Meldeplattform umfasst das otris-Hinweisgebersystem ein flexibel konfigurierbares Case-Management. Meldungen lassen sich im System dokumentieren, bewerten und konsequent weiterverfolgen. Entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 sieht der Prozess u. a. eine Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen und eine Rückmeldung binnen 3 Monaten vor. Das System erinnert an Fälligkeiten und unterstützt Wiedervorlagen. Zugleich können Sie entsprechende Compliance-KPIs (z. B. gemäß ISO 37301) strukturiert erfassen, auswerten und im Reporting nachweisen.

Die Kommunikation mit Hinweisgebenden erfolgt aus dem Case-Management; Nachrichten werden an die Meldeplattform übermittelt und dort anonym über einen gesicherten Rückmeldekanal bereitgestellt. Das Case-Management kann On-Premises oder in der Cloud betrieben werden. Die Meldeplattform bleibt aus Gründen des Identitätsschutzes als getrennter Cloud-Dienst (DE, otris systems GmbH) ausgelegt.

Mit dem Case-Management erfassen und verdichten Sie Compliance-KPIs – konform zu ISO 37301. Dadurch werden Durchlaufzeiten, Rückmeldequoten und Be­ar­bei­tungs­qua­li­tät messbar und vergleichbar. Dashboards und Reports unterstützen Trendanalysen und Management-Reviews; Schwellenwerte lassen sich für KPI-Monitoring und Erinnerungen/Eskalationen nutzen.

„Unkompliziert, sicher und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: Wir sind rundum zufrieden mit dem otris-Hinweisgebersystem.“

Andreas Tusch
IT-Abteilungsleiter der ARKIL Gruppe

FAQ | Hinweisgebersystem (Whistleblowersystem)

Welchen Zweck verfolgt das HinSchG – und wen betrifft es?

Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Ziel ist es, Missstände schneller aufzudecken und Hinweisgebende vor Repressalien zu schützen.

Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen besteht u. a. für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Für den öffentlichen Sektor bestehen entsprechende Vorgaben; Details in Kommunen richten sich nach Landesrecht.
Meldestellen müssen so gestaltet sein, dass die Vertraulichkeit der Identität gewahrt bleibt.

Wie unterstützt das otris Hinweisgebersystem die HinSchG-Konformität?

Das System ermöglicht anonyme oder nicht-anonyme Meldungen und einen gesicherten Rückkanal. Es wahrt Vertraulichkeit durch Technik und Organisation:

  • Betrieb der Meldeplattform getrennt vom Empfänger: Cloud in Deutschland, betrieben durch otris systems.
  • Keine Protokollierung personenbeziehbarer Daten an der Meldeplattform (z. B. IP-Adresse) für anonyme Meldungen.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten/Anhänge im Meldeweg; Trans­port­ver­schlüs­se­lung (TLS 1.3).
  • Verschlüsselte Speicherung in Meldeplattform und Case-Management.
  • Regelmäßige Si­cher­heits­über­prü­fun­gen/Penetrationstests.
  • Anonymes Postfach für Rückfragen.
  • Die Sicherstellung und Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Basis WCAG 2.1.

Wie berücksichtigt das System die DSGVO?

Personenbezogene Daten (z. B. bei nicht-anonymen Meldungen oder Dritten) werden durch Transport- und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt.

  • Rollen- und Be­rech­ti­gungs­kon­zept begrenzt Einsicht auf befugte Personen.
  • Lösch- und Aufbewahrungsregeln sind konfigurierbar; regelbasierte Löschroutinen unterstützen die DSGVO-konforme Verarbeitung.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung kann den Zugriff zusätzlich absichern.
  • Hinweisgebende erhalten Informationen zum Datenschutz (FAQ/Hinweise auf der Meldeplattform).

Welche Si­cher­heits­stan­dards erfüllt die Lösung?

  • ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland (Cloud-Betrieb durch otris systems); optional On-Premises für das Case-Management.
  • Hybride/Asymmetrische Verschlüsselung der hinweisbezogenen Daten auf der Meldeplattform, E2EE (End-to-End-Verschlüsselung) im Meldeweg.
  • TLS 1.3 für die Trans­port­ver­schlüs­se­lung.
  • 2FA-Option, Protokollierung, regelmäßige Sicherheitsaudits/Pen-Tests (OWASP-Standards als Referenz).

Wie aufwendig ist die Implementierung des Systems?

In der Regel ist das System nach kurzer Konfiguration einsatzbereit. Vorlagen (Datenschutzhinweise, FAQ, Kategorien, Systemtexte) stehen bereit und lassen sich anpassen. Workflows, Rollen und Formulare können schrittweise erweitert werden.

SaaS bedeutet geringen internen IT-Aufwand; On-Premises ist möglich (für das Case-Management).

Fordert das HinSchG zwingend eine Software?

Nein. Das Gesetz definiert Anforderungen (z. B. Vertraulichkeit, Fristen), aber keine Technik. Alternativen (Ombudsperson, E-Mail, Hotline) sind grundsätzlich möglich; allerdings ist Identitäts-/Ver­trau­lich­keits­schutz dort oft schwerer umzusetzen.

Ein softwaregestütztes Hinweisgebersystem erleichtert u. a. anonyme Kommunikation, fristgerechte Bearbeitung, revisionssichere Dokumentation und löschkonforme Prozesse.

Welche Fristen gelten für Eingangsbestätigung und Rückmeldung?

Entsprechend EU-Richtlinie 2019/1937:

  • Eingangsbestätigung: i. d. R. innerhalb von 7 Tagen.
  • Rückmeldung (z. B. Stand der Prüfung): i. d. R. innerhalb von 3 Monaten.
    Das System unterstützt Wiedervorlagen, Eskalationen und SLAs.

Können externe Personen (z. B. Lieferanten) Meldungen abgeben?

Ja. Das System unterstützt interne und externe Meldungen – mehrsprachig, auch anonym. Die Kanalführung lässt sich pro Zielgruppe steuern (Öffentlichkeit, Lieferanten, Dienstleister).

Wie fügt sich die Lösung in unsere IT ein?

Über Schnittstellen und SSO (z. B. Azure AD). Case-Management On-Premises oder Cloud (DE); Meldeplattform getrennt in der Cloud (DE, otris systems) – zum Schutz der Identität.

Jetzt die Hinweisgebersystem-Software von otris kennenlernen

Sie möchten Meldungen sicher entgegennehmen, Fristen/Eskalationen steuern und Compliance-KPIs (z. B. nach ISO 37301) prüffest nachweisen? Mit dem otris Hinweisgebersystem bearbeiten Sie Fälle strukturiert – vom Eingang bis zum Nachweis.

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Die otris software AG wird alle hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit der Da­ten­schutz­er­klä­rung verwenden.

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