Vertragsart
Die im Vertrag vereinbarten Hauptpflichten der Parteien bestimmen die Vertragsart / den Vertragstyp.
Beispiel für Vertragsarten nach BGB (Schuldrecht):
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Leihvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Maklervertrag
- Transportvertrag
- Darlehensvertrag
- Werkvertrag
- Gesellschaftsvertrag
In der unternehmensinternen Vertragsverwaltung können diese Kategorien unterteilt, erweitert oder zusammengefasst werden, um eine Strukturierung einzurichten, die die individuellen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens abdeckt.
Ähnliche Begriffe
Vertragstyp