Produktwelt
Einführung Datenschutz-Software
Steigende Komplexität erfordert angepasste Systeme - was zu beachten ist ...
Mit Verarbeitungstätigkeiten sind in der EU-DSGVO Tätigkeiten gemeint, bei denen personenbezogene Daten manuelle oder automatisch verarbeitet werden.
Die EU-DSGVO zählt konkret auf, welche Arten der Verarbeitung eingeschlossen sind (Art. 4 Nr. 2 DSGVO):
Dieser Katalog ist jedoch nicht allumfassend – das heißt Tätigkeiten, die nicht enthalten sind, können trotzdem zu den Verarbeitungstätigkeiten nach EU-DSGVO zählen.