Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenende springen

Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten

Stand:

Mit Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten sind in der EU-DSGVO Tätigkeiten gemeint, bei denen personenbezogene Daten manuelle oder automatisch verarbeitet werden.

Die EU-DSGVO zählt konkret auf, welche Arten der Verarbeitung eingeschlossen sind (Art. 4 Nr. 2 DSGVO):

  • Erheben,
  • Erfassen,
  • die Organisation,
  • das Ordnen,
  • die Speicherung,
  • die Anpassung oder Veränderung,
  • das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung,
  • die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
  • den Abgleich oder die Verknüpfung,
  • die Einschränkung,
  • das Löschen,
  • die Vernichtung.

Dieser Katalog ist jedoch nicht allumfassend – das heißt Tätigkeiten, die nicht enthalten sind, können trotzdem zu den Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten nach EU-DSGVO zählen.

Nach oben zum Menü Zurück zum Inhalt Nach oben zum Menü Zurück zum Inhalt