Sicherheit und Qualität sind Ergebnisse unserer Dienstleistungen. Fundierte und nachvollziehbare Datenschutzberatung ist das Ziel bei unserer täglichen Mandantentätigkeit. Als Trust Provider sind wir Partner von Industrie und Behörden in Sachen Datenschutz und Datensicherheit.
TÜViT unterstützt Sie beim Aufbau einer nachhaltigen Datenschutz-Organisation, zu der auch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Übernahme weiterer Informationspflichten gemäß der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gehören. Dadurch gewährleistet TÜViT Betrieben jeder Größe die Erfüllung gesetzlicher Datenschutzanforderungen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen bei allen Fragen der Datensicherheit Ihrer IT-Landschaft und unterstützen die Konzeption von Datenschutzgrundsätzen in Ihrem Hause. Auch die Prüfung von Datenschutz-Managementsystemen (DSMS) bis hin zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten gehören zu unserem Dienstleistungsportfolio.
Wir sensibilisieren Führungskräfte und Mitarbeiter für die Vorgaben einschlägiger Datenschutzgesetze. Die Erfahrung von TÜViT zeigt, dass es Unternehmen mit externer Unterstützung gelingt, gesetzliche Datenschutzanforderungen ohne negative Beeinflussung von Betriebsprozessen nachhaltig zu erfüllen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von otris privacy und helfen dabei, effizient eine Datenschutzorganisation in Ihrem Hause zu etablieren. Dazu gehören im Einzelnen:
- Unterstützung und aktive Umsetzung bei der Einführung von otris privacy
- Beratung bei der Festlegung von Daten- und Betroffenenkategorien
- Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen und -richtlinien
- Unterstützung und Beratung bei der Konzeption von Datenschutzgrundsätzen
- Erstellung, Ermittlung und Vorerhebung von Verarbeitungstätigkeiten
- Organisation des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten iSv. Art. 30 DS-GVO
- Durchführung von Risikofolgeabschätzungen gemäß Art. 35 DS-GVO
- Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung eingesetzter oder geplanter Datenverarbeitungsprogramme
- Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Durchführungen/Unterstützung bei Datenschutz- und Datensicherheitsaudits
- Begleitung notwendiger Maßnahmen im Rahmen der Datenverarbeitung durch Dritte nach Art. 28 DS-GVO
Sollten Sie die Datenschutzverantwortung in externe Händen geben wollen, so stehen Ihnen unsere zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten mit umfänglicher Branchenerfahrung kompetent zur Verfügung.