Glossar zu den otris Fachlösungen

Datenschutz

Einzelpersonen haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch adäquaten Datenschutz erreichen Verarbeiter personenbezogener Daten (z.B. Unternehmen), dass dieses Recht nicht verletzt wird.

Personenbezogene Daten sind gemäß § 3 Abs. 1 BDSG „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Durch Datenschutz werden diese Einzelangaben vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

Wie setzen Unternehmen Datenschutz-Anforderungen um?
Betrieblicher Datenschutz wird in Unternehmen/Organisationen über technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) umgesetzt, die verhindern sollen, dass personenbezogene Daten missbraucht werden.
Unternehmen/Organisationen arbeiten in der Regel mit einer Vielzahl personenbezogener Daten (z.B. Mitarbeiterdaten in der Personalabteilung oder Kundendaten im Vertrieb). Um Datenschutz-relevante Prozesse zu identifizieren und die notwendigen Datenschutzmaßnahmen zu organisieren, arbeiten Unternehmen/Organisationen mit Datenschutzmanagement-Systemen. Datenschutz-Software hilft dabei, ein Datenschutzmanagement-System zu etablieren und aufrechtzuerhalten.