Glossar zu den otris Fachlösungen
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Datenschutz

Einzelpersonen haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch adäquaten Datenschutz erreichen Verarbeiter personenbezogener Daten (z.B. Unternehmen), dass dieses Recht nicht verletzt wird.

Personenbezogene Daten sind gemäß § 3 Abs. 1 BDSG „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Durch Datenschutz werden diese Einzelangaben vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

Wie setzen Unternehmen Datenschutz-Anforderungen um?
Betrieblicher Datenschutz wird in Unternehmen/Organisationen über technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) umgesetzt, die verhindern sollen, dass personenbezogene Daten missbraucht werden.
Unternehmen/Organisationen arbeiten in der Regel mit einer Vielzahl personenbezogener Daten (z.B. Mitarbeiterdaten in der Personalabteilung oder Kundendaten im Vertrieb). Um Datenschutz-relevante Prozesse zu identifizieren und die notwendigen Datenschutzmaßnahmen zu organisieren, arbeiten Unternehmen/Organisationen mit Datenschutzmanagement-Systemen. Datenschutz-Software hilft dabei, ein Datenschutzmanagement-System zu etablieren und aufrechtzuerhalten.