Datenschutzmanagement - Glossar
In unserem Datenschutzmanagement-Glossar erläutern wir Grund- und Fachbegriffe mit Kurzdefinitionen. Tipp: Die Texte auf unserer Webseite sind mit dem Glossar verknüpft. Fahren Sie mit der Maus über ein Wort, das mit einem Glossar-Begriff verknüpft ist, öffnet sich ein kleines Fenster mit der Begriffserläuterung.Beauftragt der für die Datenverarbeitung Verantwortliche einen Dritten zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, spricht man von Auftragsverarbeitung (ehemals Auftragsdatenverarbeitung).
Mehr zum ThemaEinzelpersonen haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch adäquaten Datenschutz erreichen Verarbeiter personenbezogener Daten (z.B. Unternehmen), dass dieses Recht nicht verletzt wird.
Mehr zum ThemaVerarbeitet ein Verantwortlicher besonders sensible Daten, muss er die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung über eine Datenschutzfolgenabschätzung prüfen. Unter welchen Umständen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist regelt der Art. 35 DSGVO.
Mehr zum ThemaZiel des Datenschutzmanagements ist die unternehmensweite Implementierung und Aufrechterhaltung eines Systems, mit dem gesetzliche und betriebliche Datenschutz-Anforderungen umgesetzt werden.
Mehr zum ThemaDurch die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) vereinheitlicht die Europäische Union die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO anzuwenden. Die EU-DSGVO löst in Deutschland das Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) ab.
Mehr zum ThemaEin Information Security Management System (ISMS) definiert Prozesse, Methoden und Regeln, die die Informationssicherheit im Unternehmen sicherstellen sollen. Informationssicherheit bezieht sich auf den Schutz sensibler, vertraulicher und personenbezogener Daten.
Mehr zum ThemaMit Verarbeitungstätigkeiten sind in der EU-DSGVO Tätigkeiten gemeint, bei denen personenbezogene Daten manuelle oder automatisch verarbeitet werden.
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