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LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oder kurz Lieferkettengesetz regelt Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt.

1. Welche Unternehmen sind vom LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) betroffen?

Betroffen vom LkSG sind Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Zum Stichtag 01.01.2023 gelten die neuen Bestimmungen zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland.
Doch nicht nur die im Gesetz explizit definierten Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden sind von dem Gesetz betroffen. Auch kleinere Unternehmen, die die direkt betroffenen Unternehmen beliefern müssen sich unter Umständen auf die neue Gesetzeslage einstellen. Schließlich werden zuliefernde Unternehmen ihren Kunden zukünftig genaue Auskünfte über ihre Produktionsbedingungen und Geschäftspraktiken geben müssen.

2. Welche Sorgfaltspflichten verlangt das Gesetz?

Die Sorgfaltspflichten, die das Gesetz vorgibt, leiten sich ab aus einem Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Zu den Verhaltensvorgaben bzw. Verboten für unternehmerisches Handeln zählen unter anderem die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

3. Welche Anforderungen an Unternehmen gibt es?

Um zu kontrollieren, ob Sorgfaltspflichten verletzt werden, sind betroffene Unternehmen verpflichtet, ein wirksames Prüf-System zu implementieren. Wichtigster Bestandteil des Systems ist ein Risiko-Management. Das System muss geeignet sein, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen bzw. Umweltschädigungen zu identifizieren, präventiv zu verhindern oder zu minimieren. Neben Identifikations-, Präventions-, und Abhilfemaßnahmen verpflichtet das Gesetz, Beschwerdeverfahren anzubieten und regelmäßig Bericht zu erstatten.
Die Sorgfaltspflichten gelten entlang der gesamten Lieferkette und schließen auch den eigenen Geschäftsbereich ein. Überprüft werden müssen somit sowohl die eigenen Geschäftspraktiken als auch das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

4. Was passiert mit Unternehmen, die das Gesetz nicht umsetzen?

Gegen Unternehmen, die den geforderten Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Dabei gilt der auf den Umsatz bezogene Rahmen nur für Unternehmen, die mehr als 400 Millionen Jahresumsatz generieren. Darüber hinaus können Unternehmen, die gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und mit Bußgeldern bestraft werden, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.