Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenende springen
otris-Rat­geber
Revisionssicherheit

Revisionssicherheit

Stand:

Der Begriff Revisionssicherheit wird in Zusammenhang mit elektronischen Archivsystemen verwendet. Im Vertrags­management nutzen Unternehmen revisionssichere Archive, um Dokumente so aufzubewahren, dass steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorgaben erfüllt sind.

Revisionssichere Archive stellen sicher dass:

  • Inhalte unverändert und fälschungssicher gespeichert werden
  • Inhalte über Recherche auffindbar sind
  • Sämtliche Versionen und Änderungen an Inhalten nachvollziehbar sind

Die Vorgaben für ein revisionssicheres Archiv definieren unter anderem folgende Vorschriften: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die EU-DSGVO (GoBS und GDPdU sind heute zusammengefasst in den GoBD).

Nach oben zum Menü Zurück zum Inhalt Nach oben zum Menü Zurück zum Inhalt