Webcast | Lieferantenmanagement
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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist seit dem 25. Juli 2024 in Kraft. Nach der vorläufigen Einigung von Rat und Parlament (9. Dezember 2025) fokussiert die Richtlinie künftig sehr große Unternehmen und verschiebt Fristen: Transposition bis 26. Juli 2028, Anwendung ab Juli 2029. Unternehmen sollten ihre Sorgfaltsprozesse, Risikoanalysen und Lieferkettensteuerung rechtzeitig darauf ausrichten.
Ziel: Schutz von Menschen‑ und Umweltrechten in Wertschöpfungsketten.
Geltungsbereich: Unternehmen > 5.000 Beschäftigte und > 1,5 Mrd. € Nettoumsatz.
Zeitplan: Transposition bis 26. Juli 2028, Anwendung ab Juli 2029. Erste Berichtspflichten betreffen Geschäftsjahre ab 1. Januar 2030
Pflichten: risikobasierter Scoping‑/Priorisierungsansatz entlang der „Kette der Tätigkeiten“; Klimatransitionsplan entfällt; Bußgelder bis 3 %.
Status: vorläufige Einigung; formelle Annahme ausstehend.
(Stand: Dezember 2025)
Die CSDDD ist eine EU‑Richtlinie, die Unternehmen zu einem systematischen Risikomanagement entlang der Wertschöpfungskette verpflichtet – inklusive Präventions‑/Abhilfemaßnahmen und transparenter Berichte. Ziel ist eine verantwortungsvolle Unternehmensführung mit Blick auf ökologische und soziale Risiken.
Zu den Kernzielen gehören:
Der Ansatz: Unternehmen sollen Risiken frühzeitig erkennen und steuern, nicht erst reagieren, wenn bereits Schäden entstanden sind.
Die CSDDD umfasst mehrere Pflichtbereiche, die Unternehmen in ihre Compliance- und Nachhaltigkeitsorganisation integrieren müssen.
Unternehmen müssen Risiken systematisch identifizieren, priorisieren und steuern – sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Geschäftspartnern.
Die Pflichten umfassen:
Die CSDDD bezieht sich auf die „Kette der Tätigkeiten“ (chain of activities). Ein risikobasierter Scoping‑/Priorisierungsansatz ist zulässig (Fokus auf wahrscheinlichste bzw. schwerwiegendste Auswirkungen; kein Voll‑Mapping der gesamten Kette).
Beispiele: soziale Risiken in Rohstoffgewinnung und Fertigung; Umweltrisiken in Produktionsverfahren; Downstream‑Risiken in Distribution / Transport / Lagerung.
Die Pflicht zu einem Klimatransitionsplan entfällt in der CSDDD. Klimabezogene Ziele/Offenlegungen können weiterhin aus anderen Regelwerken entstehen (z. B. CSRD/ESRS).
Die CSDDD ist eng mit der CSRD verzahnt; berichtet wird vorrangig über priorisierte Risiken, Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Unternehmen veröffentlichen insbesondere:
Damit wird Nachhaltigkeit zu einem öffentlich überprüfbaren Element der Unternehmensführung.
Vorgesehen sind Bußgelder bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes; eine EU‑weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung entfällt. Mitgliedstaaten können nationale Haftungsregelungen beibehalten oder anpassen.
Unternehmen sind daher gut beraten, frühzeitig klare Compliance‑Strukturen zu etablieren.
Unternehmen mit bestehenden LkSG‑Strukturen haben eine Basis – müssen den Fokus jedoch an die CSDDD‑Logik (Priorisierung & Scoping) anpassen. Eine Kurzübersicht der Unterschiede:
| Thema | LkSG | CSDDD (Stand 12/2025) |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | In Deutschland ansässige Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten (seit 2024) | > 5.000 Beschäftigte und > 1,5 Mrd. € Umsatz (fokussierter Geltungsbereich; keine gestaffelte Anwendung) |
| Klimastrategie | Kein expliziter Klimaplan | Klimatransitionsplan entfällt |
| Wertschöpfungskette | Fokus direkte Zulieferer; indirekte nur anlassbezogen (bei „substantiierter Kenntnis“) | Kette der Tätigkeiten (Upstream sowie Downstream: Distribution/Transport/Lagerung; ohne Nutzungsphase); Scoping/Priorisierung statt Voll‑Mapping; bei Finanzunternehmen Downstream teils begrenzt |
| Haftung | Keine neue zivilrechtliche Haftung, behördliche Aufsicht/Bußgelder (BAFA) | Keine EU‑weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung; Bußgelder bis 3 % des weltweiten Nettoumsatzes |
| Berichtspflichten | National (BAFA‑Bericht) | EU‑Rahmen, eng mit CSRD verzahnt |
Transposition bis 26. Juli 2028, Anwendung ab Juli 2029 – einheitlich für Unternehmen im Anwendungsbereich (> 5.000 Beschäftigte und > 1,5 Mrd. € Umsatz).
Hinweis: Die oben genannten Änderungen beruhen auf der vorläufigen Einigung von Rat und Parlament (12/2025). Formelle Annahme folgt.
Die Einhaltung der CSDDD bringt administrative und logistische Herausforderungen mit sich: Daten sammeln, Risiken bewerten, Maßnahmen steuern und Nachweise führen. Digitale Lösungen helfen, Pflichten gesetzeskonform, effizient und prüfbar umzusetzen.
Diese Lösungen machen Lieferketten transparent und unterstützen ein durchgängiges Due‑Diligence‑Verfahren.
Typische Funktionen:
Diese Lösungen erleichtern die strukturierte Berichterstattung und Datenaufbereitung:
Spezialisierte Tools vertiefen die Risikodiagnose entlang der Kette:
Die CSDDD ist ein wichtiger Treiber für die verantwortungsvolle Ausgestaltung von Lieferketten: Unternehmen müssen Anforderungen verankern – von Governance und Organisation über risikobasierte Prozesse bis zur belastbaren Nachweisführung.
Digitale Lösungen sind dafür ein Schlüsselelement: Sie bündeln Risikoanalyse, Maßnahmensteuerung, Beschwerdeverfahren, Reporting und Audit‑Trail in durchgängigen Workflows und reduzieren den manuellen Aufwand spürbar.
Betroffen sind sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € Umsatz; Anwendung ab Juli 2029. Die Mitgliedstaaten müssen bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen (Transposition). Für Nicht‑EU‑Unternehmen richtet sich die Anwendbarkeit entsprechend dem EU‑Umsatz (Schwellen je Welle).
Die Aufsicht liegt bei nationalen Behörden, die Berichte prüfen, Kontrollen/Audits durchführen und Maßnahmen anordnen; Sanktionen können veröffentlicht werden, teils im Verbund mit anderen EU‑Behörden.
Vorgesehen sind Bußgelder bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes, zudem behördliche Maßnahmen inkl. möglicher Veröffentlichung („naming & shaming“). Eine EU‑weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen; nationale Haftungsregeln können fortgelten.
Ja, bewährt sind Sorgfaltspflichten‑/Lieferketten‑Plattformen (Risikobewertung, Maßnahmen/CAPA, Audit‑Trail, Beschwerdeverfahren), Reporting‑Tools (CSRD/ESRS‑Bezug) sowie Risikodiagnose‑Lösungen (externe Daten/Indizes, Heatmaps). → Siehe Kapitel „Digitale Unterstützung“.
In der Regel nein – KMU fallen meist nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich, werden aber mittelbar über Anforderungen großer Kunden/Partner (Fragebögen, Vertragsklauseln, Nachweise) einbezogen.
CSDDD regelt risikobasierte Sorgfaltspflichten, CSRD/ESRS die Berichts‑/Offenlegungspflichten. Prozesse, Datenhaushalt und Reporting sollten abgestimmt aufgesetzt werden. (Hinweis: Eine Pflicht zum Klimatransitionsplan besteht in der CSDDD nicht.)