otris Ratgeber Corporate Sustainability
Due Diligence Directive

CSDDD: Wissenswertes zur neuen EU-Richtlinie

Unternehmen in Deutschland setzen derzeit das Lieferkettengesetz (LkSG) um. Bald wird es durch die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ergänzt. Diese wurde am 24. Mai vom EU-Rat verabschiedet. Die CSDDD bringt neue Bestimmungen und einige Unterschiede zum LkSG. Was müssen Unternehmen beachten?

Die CSDDD: das Wichtigste auf einen Blick

Ziel: Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der Lieferkette.

Zeitplan: Erste Regelungen ab 2025, beginnend mit großen Unternehmen.

Aufgaben für Unternehmen: Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln, Lieferketten transparent machen und überprüfen, Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.

Herausforderung für Unternehmen: Verbesserung der Transparenz, Zusätzliche administrative und finanzielle Aufwendungen, Anpassung interner Prozesse und Strukturen.

1. Was ist die CSDDD?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / CS3D) ist eine EU-Richtlinie zur gesetzlichen Verankerung von Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz. Sie gilt für die gesamte Lieferkette und für unternehmensinterne Prozesse.

Am 24. Mai 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie formell angenommen, nachdem bereits am 15. März 2024 eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) ihre Zustimmung signalisiert hatte.

2. Ziel und Umfang der CSDDD

Die CSDDD umfasst folgende Hauptbereiche:

Lieferkette

Die CS3D legt besonderen Wert auf die Überwachung und Kontrolle der gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten und deren Subunternehmer die Menschenrechte respektieren und umweltfreundliche Praktiken anwenden. Die Unternehmen müssen

  • Risiken für Menschenrechte und Umwelt in der Lieferkette identifizieren
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen
  • Regelmäßig über Sorgfaltspflichten und Maßnahmen berichten

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / CS3D) ist eine EU-Richtlinie zur gesetzlichen Verankerung von Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz

Interne Prozesse im Unternehmen

Die Richtlinie fordert Unternehmen nicht nur auf, ihre Lieferketten zu überwachen, sondern auch ihre internen Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen. Unternehmen müssen:

  • Sorgfaltspflichten in internen Richtlinien und Verfahren verankern
  • Klimaschutzpläne entwickeln, die den Pariser Klimazielen entsprechen
  • Mitarbeiter schulen und sensibilisieren
  • Mechanismen zur Überwachung und Kontrolle einführen

Änderungen der Richtlinie

Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie wurde im Laufe der Diskussionen abgeändert. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:

  • Reduzierung des Anwendungsbereichs: Der Anwendungsbereich umfasst nun Unternehmen mit 1000 Beschäftigten (statt 500) und einem Umsatz von mindestens 450 Mio. EUR (statt 150 Mio. EUR).
  • Abgestufte Anwendung: Die Anwendung erfolgt stufenweise nach Unternehmensgröße und Umsatz.
  • Hochrisikosektor-Ansatz gestrichen: Das Konzept der schrittweisen Einbeziehung von Unternehmen in Hochrisikobranchen wurde aufgegeben.

Unterschiede zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG)

Die CSDDD geht in einigen Punkten über das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) hinaus. Wichtige Unterschiede sind:

  • Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen und müssen Betroffene vollständig entschädigen.
  • Übergangspläne für Klimaschutz: Unternehmen müssen einen Plan erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen.
  • Sanktionen: Mögliche Sanktionen bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Umsetzung und Zeitplan

Die Richtlinie muss noch formell vom Rat angenommen, unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden (Stand Juni 2024). Zwanzig Tage später tritt sie in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine Anpassung des LkSG erfolgen. Hier ist der Zeitplan für die Umsetzung der CS3D:

  • Juni 2024: CSDDD tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  • Mai/Juni 2026: Die EU-Staaten müssen die CSDDD in nationales Recht umsetzen.
  • 2027: Die CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Milliarden EUR Umsatz.
  • 2028: Die CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und mehr als 900 Millionen EUR Umsatz.
  • 2029: Die CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen EUR Umsatz.

Zeitplan der Umsetzung der CSDDD

3. Digitale Unterstützung bei der Umsetzung

Die Einhaltung der CSDDD stellt Unternehmen vor administrative und logistische Herausforderungen. Verschiedene technische Lösungen unterstützen bei der gesetzeskonformen Umsetzung und minimieren den Aufwand.

Lieferketten- und Sorgfaltspflichten-Management-Software

Diese Software hilft Unternehmen, ihre Lieferketten transparent zu gestalten und Risiken zu identifizieren. Funktionen umfassen:

  • Lieferantenbewertung: Überwachung der Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards durch Lieferanten.
  • Risikomanagement: Identifikation und Bewertung von Risiken in der Lieferkette.
  • Berichterstattung: Automatisierte Erstellung von Berichten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
  • Workflow-Automatisierung: Automatisierung der Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
  • Compliance-Tracking: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Audit-Trails: Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der getroffenen Maßnahmen.

Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Software

Diese Softwarelösungen erleichtern die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsmaßnahmen und die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards.

  • Datenintegration: Sammeln und Verarbeiten von Daten aus verschiedenen Unternehmensbereichen.
  • Berichtsvorlagen: Vordefinierte Vorlagen für Nachhaltigkeitsberichte.
  • Leistungsüberwachung: Tracking der Fortschritte bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen.

Lösungen für Risikoanalyse und -bewertung

Diese Systeme helfen Unternehmen, potenzielle Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu bewerten.

  • Datenanalyse: Nutzung von Datenanalysen zur Identifikation von Risiken.
  • Risikobewertung: Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen von Risiken.
  • Risikominderungsstrategien: Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Risikominderung.

4. Fazit

Die Verabschiedung der CSDD ist ein wichtiger Schritt hin zu verantwortungsvolleren Lieferketten in Europa. Unternehmen müssen neue Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass ihre Lieferketten menschenrechts- und umweltverträglich sind. Die nächsten Jahre sind entscheidend für die Umsetzung und Anpassung der Geschäftsprozesse.

Digitale Lösungen können ein Schlüsselelement für die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten sein. Der Einsatz spezieller Software kann sowohl die Effektivität eines Systems verbessern als auch den Aufwand reduzieren.

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FAQs: Häufige gestellte Fragen zur CSDDD

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung des CSDDD?

Bei Nichteinhaltung der CSDDD können Unternehmen hohe Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und Reputationsschäden drohen. Die genauen Strafen variieren je nach Schwere der Verstöße und den nationalen Regelungen.

Wie wird die Einhaltung der CSDDD überwacht?

Die Einhaltung der CSDDD wird durch nationale Aufsichtsbehörden überwacht. Diese Behörden führen regelmäßige Kontrollen und Audits durch und prüfen Berichte der Unternehmen.

Gibt es technische Lösungen, die bei der CS3D-Herausforderung unterstützen?

Ja, es gibt verschiedene technische Lösungen, die Unternehmen unterstützen können, wie z.B.:

  • Software für Lieferkettenmanagement
  • Software für das Sorgfaltspflichtenmanagement
  • Tools für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Plattformen für die Risikoanalyse und -bewertung

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CS3D, Corporate Sustainability Due Diligence Directive