Der § 2b UStG ist bereits 2017 in Kraft getreten. Eine gesetzliche Übergangsfrist, das „Corona-Steuerhilfegesetz“ und ein weiterer Übergangszeitraum gewähren der öffentlichen Verwaltung jedoch Zeit zur Prozess-Anpassung. Ziel der Neuregelung ist es, eine europarechtskonforme Ausgestaltung des umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriffs zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Wirtschaftsteilnehmern zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2024 müssen jPdöR nun ihre Leistungsaustauschbeziehungen analysieren: Welche Leistungen sind von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen und welche Leistungen werden wie bisher besteuert?
Größte Herausforderung: Bewertung der Leistungen
Zur Kategorisierung müssen Kommunen (und andere jPdöR) Leistungsaustauschbeziehungen nach den im Gesetz vorgegebenen Kriterien bewerten. Dazu zählt beispielsweise die Einordnung, ob eine Leistung
- eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen darstellt
- auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgt
- im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern steht
Sämtliche laufende und zukünftige Leistungen nach den vorgegebenen Kriterien zu bewerten, stellt insbesondere Kommunen vor enorme Herausforderungen. Da jeder Leistung in der Regel eine vertragliche Vereinbarung zugrunde liegt, ist ein Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderung ein transparentes Vertragsmanagement-System.
Vertragsmanagement als Lösung
Digitale Vertragsmanagement-Systeme verbessern die Transparenz über den Vertragsbestand einer Organisation. In einer zentralen Datenbank liegen sämtliche digitale Vertragsakten – einheitlich strukturiert und für berechtigte Nutzer leicht auffindbar. Metadaten vereinfachen das Filtern und Kategorisieren von Verträgen und ermöglichen beispielsweise die Suche nach bestimmten Vertragspartnern oder das Filtern nach Vertragsarten. Mit diesen Funktionen kann der Anwender bestimmte Verträge (z.B. Telekommunikationsverträge) oder bestimmte Vertragspartner (z.B. Energieversorger) filtern, die keine Relevanz für eine Bewertung nach § 2b UStG haben.
Spezialfunktionen für mehr Effizienz
Für ein effizientes Vorgehen bei der „Paragraf-2b-Analyse“ sind jedoch weitergehende Spezialfunktionen von Vorteil: otris contract enthält ein spezielles Paragraf-2b-Feature zur systematischen Überprüfung des gesamten Vertragsbestandes. Um die Verträge herauszufiltern, die von den neuen Umsatzsteuer-Bestimmungen betroffen sind, legt der Anwender zunächst fest, welche Teile des Vertragsbestandes analysiert werden sollen (z.B. nur bestimmte Vertragsarten). Anschließend fragt das System für die ausgewählten Verträge die relevanten Kriterien ab (z.B.: „Handelt es sich um eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen?“). Über Checkboxen beantwortet der Nutzer die Fragen. Die Bewertung, ob eine Leistungsbeziehung § 2b UStG unterliegt, übernimmt das System. Am Ende steht eine Liste mit sämtlichen Vertragsbeziehungen, die nach § 2b UStG besteuert werden. Neuverträge bewertet der zuständige Anwender direkt bei Anlage im System.
Ihr Kontakt zur otris
Die Umsetzung des § 2b UStG ist auch in Ihrer Verwaltung ein wichtiges Thema? Sie suchen nach einem Tool, das Ihnen hilft, mit überschaubarem Aufwand den Anforderungen gerecht zu werden? Dann freuen wir uns über Ihren Kontakt via E-Mail, Telefon oder die Beratungstermin-Anfrage.
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