Phase 2: Vertragsentwürfe prüfen und genehmigen
Was passiert in der Prüf- und Genehmigungsphase?
Ein gültiger Vertrag ist das Ziel aller Beteiligten – doch bevor der Entwurf zur Unterzeichnung freigegeben wird, ist in vielen Unternehmen ein standardisiertes Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Die Komplexität des Genehmigungsprozesses hängt in der Regel davon ab, wie bedeutsam der Vertrag für das Unternehmen ist. Beispiel: Ein Vertragsangebot für ein Standardprodukt wird häufig nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ oder ganz ohne Genehmigung an den Kunden verschickt. Anders sieht es aus, wenn ein Vertragsangebot für eine komplexe Anlage mit vielen unterschiedlichen Komponenten und Dienstleistungen erstellt wird. Bevor ein solches Angebot „rausgeschickt“ wird, muss es von mehreren Stellen im Unternehmen geprüft und genehmigt werden. Neben den Fachabteilungen, die die Bestandteile des Angebots umsetzen müssen, kann der Genehmigungslauf bis zur Geschäftsführung reichen. Weitere Prüfprozesse betreffen Compliance-Anforderungen – z.B. der Abgleich mit Sanktionslisten oder die Prüfung auf LkSG-Anforderungen. Welche Stellen im Unternehmen einbezogen werden, ist in der Regel definiert. Ebenso sind die Auslöser für die verschiedenen Genehmigungsläufe definiert (z.B. die Höhe der Vertragssumme oder eine bestimmte Produktart).
Welche Herausforderungen gibt es?
Genehmigungsverfahren können sehr komplex sein, insbesondere wenn es sich um große Projekte oder Projekte mit vielen beteiligten Fachabteilungen im Unternehmen handelt. Häufig müssen bestimmte Abläufe, Reihenfolgen und Verfahren eingehalten werden. Alle Stellen, die an der Genehmigung beteiligt sind, müssen darüber hinaus Einsicht in Zusatzdokumente erhalten. Die Herausforderung besteht darin, einen komplexen Genehmigungsprozess sowohl korrekt als auch zügig durchzuführen. Das kann insbesondere in papiergebundenen Systemen zu Zielkonflikten führen. Der Verantwortliche muss den korrekten Ablauf des Genehmigungsprozesses (z.B. abhängig von bestimmten Parametern wie Vertragssumme oder Produktart) steuern und beaufsichtigen. Die physische Abwesenheit von Mitarbeitern (z.B. durch Homeoffice oder Dienstreise) erschweren bei papierbasierten Systemen darüber hinaus einen zügigen Ablauf des Genehmigungsprozesses.