Glossar zu den otris Fachlösungen

Vertrag

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch die übereinstimmende Willenserklärung von mindestens zwei Rechts- oder Wirtschaftssubjekten zustande kommt. Der Vertrag beinhaltet Verpflichtungserklärungen der Vertragsparteien.

Das Zustandekommen der Verpflichtungserklärungen ergibt sich aus einem Angebot der einen und dem Einverständnis der anderen Partei. Im privaten wie im wirtschaftlichen Bereich kommt dem Vertrag eine große Bedeutung zu, da die Bedarfsdeckung zu einem großen Teil auf Verträgen basiert, die den Austausch von Vermögensgütern regulieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert unterschiedliche Vertragsarten abhängig vom Vertragsgegenstand. Verträge schriftlich abzuschließen, ist im B2B-Bereich die Regel – auch wenn das für die meisten Vertragsformen keine Gültigkeitsvoraussetzung ist. Die Verwaltung der Verträge eines Unternehmens ist Aufgabe des Vertragsmanagements.