Aktenverwaltung - Glossar
In unserem E-Akten-Glossar erläutern wir Grund- und Fachbegriffe mit Kurzdefinitionen. Tipp: Die Texte auf unserer Webseite sind mit dem Glossar verknüpft. Fahren Sie mit der Maus über ein Wort, das mit einem Glossar-Begriff verknüpft ist, öffnet sich ein kleines Fenster mit der Begriffserläuterung.Aktenpläne dienen der Strukturierung des Aktenbestandes eines Unternehmens (oder einer Organisation).
Mehr zum ThemaEin Dokument dient der Vermittlung von Wissen/Information und/oder dem Nachweis von Konformität. Es fasst Informationen auf einem Trägermedium (z.B. Papier, elektronische/optische Datenträge, magnetische Träger) zusammen und ist als Gesamtheit identifizierbar (vgl. ISO 9000:2014).
Mehr zum ThemaUnternehmen und Organisationen setzen Dokumenten-Management-Systeme ein, um elektronische Dokumente zu verwalten, die auf einer Datenbank liegen.
Mehr zum ThemaDas Grundkonzept von E-Akten und analogen Akten ist gleich: Sie dienen dazu, inhaltlich miteinander verbundene Informationen zusammenzufassen und zu strukturieren. Analoge Akten bestehen aus Papier, E-Akten sind digitale Objekte.
Mehr zum ThemaIn der Schriftgutverwaltung bezeichnet der Vorgang eine Gliederungsebene zur Informationsstrukturierung. Ein Vorgang fasst alle Dokumente (Schreiben, Berichte, Tabellen etc.) zusammen, die zur Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls vorliegen.
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