Verarbeitungstätigkeiten
Mit Verarbeitungstätigkeiten sind in der EU-DSGVO Tätigkeiten gemeint, bei denen personenbezogene Daten manuelle oder automatisch verarbeitet werden.
Die EU-DSGVO zählt konkret auf, welche Arten der Verarbeitung eingeschlossen sind (Art. 4 Nr. 2 DSGVO):
- Erheben,
- Erfassen,
- die Organisation,
- das Ordnen,
- die Speicherung,
- die Anpassung oder Veränderung,
- das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung,
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
- den Abgleich oder die Verknüpfung,
- die Einschränkung,
- das Löschen,
- die Vernichtung.
Dieser Katalog ist jedoch nicht allumfassend – das heißt Tätigkeiten, die nicht enthalten sind, können trotzdem zu den Verarbeitungstätigkeiten nach EU-DSGVO zählen.