EU-DSGVO
Durch die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) vereinheitlicht die Europäische Union die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO anzuwenden. Die EU-DSGVO löst in Deutschland das Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) ab.
Was sind die Hauptunterschiede zwischen EU-DSGVO und BDSG?
Neben veränderten Begriffsdefinitionen gibt es weitreichende inhaltliche Unterschiede zwischen EU-DSGVO und BDSG. Folgende Themenbereiche sind unter anderem betroffen:
- Datenverarbeitung zu anderen Zwecken als den ursprünglichen Erhebungszwecken
- Anforderungen an die informierte, freiwillige Einwilligung
- Anforderungen an den Widerruf der Einwilligung
- Das Kopplungsverbot
- Informations- und Auskunftspflichten
- Portabilitätsverpflichtung für Daten
- Löschpflicht
- Widerspruchsrecht
- Auftragsverarbeitund
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Meldepflicht bei Datenpannen
- Die Höhe von Geldbußen bei Verstößen
Um die neuen Anforderungen der EU-DSGVO zu erfüllen, entsteht für viele Unternehmen ein erhöhter Dokumentationsaufwand. Datenschutzmanagement-Software hilft bei der Dokumentation und Bewertung datenschutzrelevanter Prozesse sowie bei Zuordnung und Nachverfolgung von Verbesserungsmaßnahmen.